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GIROKONTO IM AUSLAND


Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist es heutzutage meist problemlos möglich, ein Girokonto im Ausland eröffnen. Die Eröffnung erfolgt praktisch wie in der deutschen Heimat: Zu Beginn informiert man sich über die Angebote verschiedener Banken. Hierbei sollten - wie bei jedem anderen Kontovergleich - vor allem die Höhe der Kontoführungsgebühren und sonstigen Gebühren verglichen werden. Weiterhin sollten auch Zinssätze für Einlagen und vor allem die Regelungen der Bank in dem gewünschten Land überprüft werden.

Sobald man sich für ein Geldinstitut entschieden hat, kann man bei der Bank entweder persönlich oder aber telefonisch, schriftlich und über das Internet einen Antrag auf Girokontoeröffnung stellen. Ein persönlicher Besuch in der betreffenden Bank kann im Allgemeinen nicht schaden, da man so die Bank und deren Mitarbeiter genauer prüfen und somit auch besser Vertrauen aufbauen kann - sollte man die Möglichkeit eines persönlichen Besuches also haben, ist dieser sehr empfehlenswert. Einen direkten Ansprechpartner zu haben ist deshalb von Vorteil, weil so eventuelle Verständigungsprobleme und abweichende Gewohnheiten gegenüber Deutschland leichter geklärt werden können.

Wie auch in Deutschland, ist bei der Eröffnung eines Girokontos im Ausland die Identität nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel ohne Probleme durch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Bei der Antragstellung über Internet, Telefon oder auf dem Postweg ist eine Fernlegitimation mit beglaubigter Ausweiskopie (z. B. durch einen Notar) notwendig.

Bei der Antragstellung sollte möglichst eine weitere Vertrauensperson als Kontobevollmächtigter benannt werden, denn wenn man aus besonderen Gründen (z. B. durch einen Unfall) verhindert ist, kann niemand anderes auf das Konto im Ausland zugreifen.

Die Führung des Girokontos an sich unterscheidet sich kaum von der in Deutschland bekannten Kontoführung. Das Geld sowie die Kontoauszüge erhält man in der Regel an allen Automaten - zum Teil jedoch gegen eine Gebühr. Banken in der EU sind allerdings dazu verpflichtet, die Gebühren für ausländische Bankgeschäfte genauso preiswert zu gestalten, wie für inländische Bankgeschäfte. Übrige Bankgeschäfte (z. B. Überweisungen, Einrichtung von Daueraufträgen) können per Telefon oder im Internet mit dem üblichen PIN/TAN-Verfahren (wie auch beim deutschen Online-Banking) ausgeführt werden. Überweisungen sind stets ohne größere Probleme möglich. Lediglich die Einzahlung höherer Bargeldbeträge erweckt oft Misstrauen, da schnell der Verdacht der Geldwäsche aufkommen könnte und der Einzahler dann die Herkunft des Geldes nachweisen muss.

In der Zwischenzeit können bei ausländischen Banken auch keine anonymen Überweisungen angenommen sowie Kontoeröffnungen unter Decknahmen vorgenommen werden. Zudem sind ausländische Kreditinstitute (auch Banken in der Schweiz) dazu verpflichtet, bei dem geringsten Verdacht auf Steuerhinterziehung die deutschen Behörden darüber zu informieren.
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