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SPARERFREIBETRAG


Der Sparerfreibetrag ist definiert als der Betrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte, Dividendenerträge etc.)  pro Jahr steuerfrei sind.

Seit dem 01.01.2004 steht Anlegern zur Freistellung von Kapitalerträgen nur noch ein Sparerfreibetrag von 1.371,- Euro bei Alleinstehenden und 2.740,- Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, zur Verfügung.

Bis zu diesem Zeitpunkt betrug der Sparerfreibetrag für Alleinstehende 1.550,- Euro und für Verheiratete, zusammen Veranlagte, 3.100,- Euro.

Ab 2007 wird geplant, den Sparerfreibetrag weiter  auf 750,- Euro für Ledige und für Verheiratete auf 1.500,- Euro zu reduzieren.

Um Ihnen diese drastische Entwicklung noch einmal zu verdeutlichen, haben wir die verschiedenen Sparerfreibeträge noch einmal tabellarisch zusammengefasst:

Sparerfreibetrag bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 ab 2007 geplant
Ledige 1.550,- Euro 1.371,- Euro 750,- Euro
Verheiratete 3.100,- Euro 2.740,- Euro 1.500,- Euro
Entwicklung   -11,55 % -45,30 %

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, hat sich der verfügbare Sparerfreibetrag seit dem 01.01.2004 also um 11,55% verringert und ab 2007 soll er um weitere 45,30% verglichen mit dem jetzt gültigen Sparerfreibetrag verringert werden.

Nicht verwechseln dürfen Sie allerdings den Sparerfreibetrag mit dem Freibetrag, der Ihnen für die Freistellung von Kapitalerträgen zur Verfügung steht.

Dieser Freibetrag für Kapitalerträge umfasst nämlich nicht nur den Sparerfreibetrag, sondern auch eine Werbungskostenpauschale von 51,- Euro für Ledige und 102,- Euro für Verheiratete.

Für die Freistellung von Kapitalerträgen steht Ihnen daher ein Betrag von insgesamt 1.421,- Euro bei Ledigen und 2.842,- bei Verheirateten zur Verfügung.

Der zur Verfügung stehende Sparerfreibetrag kann vom Anleger frei auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden, allerdings dürfen die verschiedenen bei den jeweiligen Banken gemeldeten Beträge den maximalen Freibetrag nicht überschreiten.

Hat ein Anleger bei seinem Kreditinstitut keine Freistellung der Kapitalerträge veranlasst, führt die Bank die auf die aus Zinseinkünften und Dividendenerträgen erzielten Gewinne zu entrichtende Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab. Im Zuge seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung kann der Anleger diese abgeführten Beträge dann aber wieder bis zur Höhe des maximalen Freibetrages zur Freistellung von Kapitalerträgen zurückfordern.
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