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EFFEKTIVER JAHRESZINS


Der effektive Jahreszins gibt den Zinssatz für Verbraucherkredite und Darlehen an, in dem im Unterschied zum Nominalzins neben den Zinsen auch die Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten enthalten sind.

Ein effektiver Jahreszins ist also immer niedriger als ein nominaler Jahreszins, es sei denn, es fallen keinerlei Verwaltungsgebühren oder Finanzierungskosten an.

Der effektive Jahreszins wird immer in Prozent angegeben und soll dem Verbraucher dazu dienen, die tatsächlich erwirtschaftete Verzinsung eines Investments bzw. die echten Finanzierungskosten eines Kredits oder Darlehens objektiv vergleichen zu können.

Bei privaten Konsumenten oder gewerblich Tätigen bis zu einer Kreditsumme von 50.000,- Euro muss ein effektiver Jahreszins nach §4 Verbraucherkreditgesetz zwingend angegeben werden.

Ist bei einem Kredit oder Investment die Verzinsung über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, so spricht man von einem echten effektiven Jahreszins. Kann sich jedoch während der Laufzeit des Darlehens oder Investments die Verzinsung ändern, so spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins.

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